Raumpflicht und Präsenzpflicht sollen fallen. Was heißt das für dich?
Die geplante Fahrerlaubnisreform würde nicht nur einzelne Ausbildungsregeln verändern. Sie würde auch die Wertschöpfung verändern. Für angestellte Fahrlehrer würden die Einstiegshürden in die Selbstständigkeit erheblich sinken. Für Fahrschulunternehmer könnte das Risiko steigen, gute Fahrlehrer zu verlieren. Hier steht nüchtern, was im Entwurf steht, was es für dich bedeutet und wo die Risiken liegen.
Aus welcher Sicht liest du?
- Gesetzentwurf BR-Drs. 330/26 / BT-Drs. 21/7404
- Stand 27.10.2026: im Verkehrsausschuss
- Laut Entwurf zustimmungsbedürftig im Bundesrat
- Zuletzt aktualisiert:
Stand des Verfahrens
Wird bei jedem Schritt aktualisiert. Ein Grund, wiederzukommen.
- 04.05.2026 Referentenentwurf BMV (erledigt)
- 20.05. / 10.06.2026 Kabinettsbefassungen (erledigt)
- 10.07.2026 Stellungnahme Bundesrat, 1. Durchgang, mit Änderungsvorschlägen (erledigt)
- 24.09.2026 1. Lesung Bundestag (erledigt)
- 05.10.2026 Anhörung Verkehrsausschuss, seitdem Beratung im Ausschuss aktueller Schritt
- offen 2./3. Lesung
- offen Zustimmung Bundesrat, 2. Durchgang
- laut Entwurf 01.07.2027 Inkrafttreten
Quelle: Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf Drucksache 21/7404 und Verkehrsausschuss (bundestag.de); Bundesrat, Drucksachen 330/26 (Gesetzentwurf) und 365/26 (Verordnungsentwurf) (bundesrat.de). Stand 27.10.2026.
Wer steht hinter dieser Seite? Die Seite Reform 2027 ist ein Informationsangebot von der FahrschulScout FPN GmbH, Verrenberger Weg 36, 74613 Öhringen. Dahinter stehen Fahrlehrer aller Klassen mit jeweils über 25 Jahren Praxis: Unternehmer, die Fahrschulen von Grund auf aufgebaut, zu Großfahrschulen entwickelt und verkauft haben, und ein aktiver Fahrschulunternehmer, der sich täglich im eigenen Betrieb mit der geplanten Reform auseinandersetzt. Wir entwickeln selbst ein Angebot für Fahrschulen und selbstständige Fahrlehrer und stellen es vor, sobald die Reform in Kraft ist.
Alle Angaben zur Reform beziehen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 330/26, BT-Drs. 21/7404), Stand 27.10.2026. Nichts davon ist beschlossen; Inhalte können sich im Verfahren ändern. Alle Zahlen sind Modellannahmen und keine Prognose oder Garantie. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.