Was plant die Fahrerlaubnisreform konkret?
- soll entfallen
Theorie
Die Präsenzpflicht soll entfallen, für Grundstoff und Zusatzstoff, in Klasse B bisher 14 Doppelstunden. Theorie soll digital, hybrid oder in Präsenz möglich sein. Der Kunde soll entscheiden können, ob er in den Unterricht geht oder alles per App lernt. Theorie kann stärker digital, synchron, asynchron, hybrid oder über digitale Anwendungen organisiert werden. Klassische Theorieräume und feste Präsenzangebote könnten wirtschaftlich an Bedeutung verlieren. Der amtliche Fragenkatalog soll um etwa ein Drittel kürzer werden, das Fehlerpunkte-System der Theorieprüfung einfacher.
- soll entfallen
Raumpflicht
Die Raumpflicht soll entfallen. Eigene Unterrichtsräume sollen für den Betrieb einer Fahrschule nicht mehr vorgeschrieben sein. Für den Betrieb: Räume, die bisher zentrale Infrastruktur waren, können wirtschaftlich an Bedeutung verlieren. Für den Markt: Die Einstiegshürden für selbstständige Fahrlehrer würden erheblich sinken, schlankere Modelle mit deutlich geringeren Fixkosten könnten entstehen.
- soll kommen
Simulatoren
Fahrsimulatoren sollen für Pflichtinhalte der Ausbildung anerkannt werden. Für Fahrschulen kann daraus ein neuer wirtschaftlicher Baustein entstehen. Simulatoren können neue Erlöse ins System bringen, ersetzen aber nicht automatisch den Verlust guter Fahrlehrer.
- soll entfallen
Sonderfahrten
Die feste Anzahl der Sonderfahrten (bisher 12: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) soll entfallen. Künftig soll der individuelle Lernfortschritt des Fahrschülers entscheiden. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten sollen verpflichtend bleiben. Die Ausbildung würde flexibler, die Planbarkeit einzelner Bestandteile würde sich verändern. Damit würde sich auch die Kalkulation je Fahrschüler verändern. Die praktische Prüfung soll kürzer werden.
- Modellversuch
Laienausbildung
Begleitetes Üben mit einer nahestehenden Person nach bestandener Theorieprüfung, unentgeltlich, als Modellversuch mit wissenschaftlicher Auswertung; jedes Bundesland soll selbst entscheiden, ob es ihn einführt. Neue Ausbildungsformen wie zusätzliche Fahrpraxis mit Begleitperson können Umsätze und Ausbildungsanteile verschieben.
- soll kommen
Transparenzpflicht
Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen öffentlich vergleichbar werden. Qualität, Sichtbarkeit und professionelle Außendarstellung dürften an Bedeutung gewinnen.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens am 27.10.2026 (Quellen: BR-Drs. 330/26, BT-Drs. 21/7404): Kabinettsbefassungen am 20.05. und 10.06.2026, Stellungnahme des Bundesrats am 10.07.2026 mit Änderungsvorschlägen, erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026 und Überweisung an den Verkehrsausschuss, Anhörung am 05.10.2026. Die 2./3. Lesung ist noch nicht terminiert. Geplantes Inkrafttreten laut Gesetzentwurf: 01.07.2027. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Nichts davon ist beschlossen.