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Darstellung
Reform 2027 Fahrerlaubnisreform 2027

Raumpflicht und Präsenzpflicht sollen fallen. Was heißt das für dich?

Die geplante Fahrerlaubnisreform würde nicht nur einzelne Ausbildungsregeln verändern. Sie würde auch die Wertschöpfung verändern. Für angestellte Fahrlehrer würden die Einstiegshürden in die Selbstständigkeit erheblich sinken. Für Fahrschulunternehmer könnte das Risiko steigen, gute Fahrlehrer zu verlieren. Hier steht nüchtern, was im Entwurf steht, was es für dich bedeutet und wo die Risiken liegen.

  • Gesetzentwurf BR-Drs. 330/26 / BT-Drs. 21/7404
  • Stand 27.10.2026: im Verkehrsausschuss
  • Laut Entwurf zustimmungsbedürftig im Bundesrat
  • Zuletzt aktualisiert:
Etappe 1

Was ändert sich?

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs und des begleitenden Verordnungsentwurfs, und was sie aus deiner Sicht bedeuten.

F1

Was plant die Fahrerlaubnisreform konkret?

  • soll entfallen

    Theorie

    Die Präsenzpflicht soll entfallen, für Grundstoff und Zusatzstoff, in Klasse B bisher 14 Doppelstunden. Theorie soll digital, hybrid oder in Präsenz möglich sein. Der Kunde soll entscheiden können, ob er in den Unterricht geht oder alles per App lernt. Für den Fahrlehrer hieße das: Theorie wäre nicht mehr an den Raum und damit nicht mehr an die Fahrschule vor Ort gebunden. Der amtliche Fragenkatalog soll um etwa ein Drittel kürzer werden, das Fehlerpunkte-System der Theorieprüfung einfacher.

  • soll entfallen

    Raumpflicht

    Die Raumpflicht soll entfallen. Eigene Unterrichtsräume sollen für den Betrieb einer Fahrschule nicht mehr vorgeschrieben sein. Das war bisher die größte Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Einstiegshürden würden erheblich sinken, schlankere Geschäftsmodelle mit deutlich geringeren Fixkosten wären möglich.

  • soll kommen

    Simulatoren

    Fahrsimulatoren sollen für Pflichtinhalte der Ausbildung anerkannt werden. Aus einer freiwilligen Zusatzleistung würde ein fester Bestandteil der Fahrausbildung. Ausbildung ließe sich damit effizienter, planbarer und digital unterstützt gestalten.

  • soll entfallen

    Sonderfahrten

    Die feste Anzahl der Sonderfahrten (bisher 12: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) soll entfallen. Künftig soll der individuelle Lernfortschritt des Fahrschülers entscheiden. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten sollen verpflichtend bleiben. Die Ausbildung würde flexibler, die Planbarkeit einzelner Bestandteile würde sich verändern. Die Einschätzung des Lernfortschritts läge damit stärker beim Fahrlehrer selbst. Die praktische Prüfung soll kürzer werden.

  • Modellversuch

    Laienausbildung

    Begleitetes Üben mit einer nahestehenden Person nach bestandener Theorieprüfung, unentgeltlich, als Modellversuch mit wissenschaftlicher Auswertung; jedes Bundesland soll selbst entscheiden, ob es ihn einführt. Ein Teil der praktischen Fahrerfahrung kann außerhalb der klassischen Fahrschule stattfinden. Umsätze und Ausbildungsanteile können sich dadurch verschieben.

  • soll kommen

    Transparenzpflicht

    Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen öffentlich vergleichbar werden. Qualität, Sichtbarkeit und professionelle Außendarstellung dürften an Bedeutung gewinnen.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens am 27.10.2026 (Quellen: BR-Drs. 330/26, BT-Drs. 21/7404): Kabinettsbefassungen am 20.05. und 10.06.2026, Stellungnahme des Bundesrats am 10.07.2026 mit Änderungsvorschlägen, erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026 und Überweisung an den Verkehrsausschuss, Anhörung am 05.10.2026. Die 2./3. Lesung ist noch nicht terminiert. Geplantes Inkrafttreten laut Gesetzentwurf: 01.07.2027. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Nichts davon ist beschlossen.

F2

Wird der Führerschein günstiger, und wer zahlt dafür?

Für Fahrschüler dürfte der Führerschein günstiger werden: Pflichtanteile sollen entfallen, Simulatoren sollen anerkannt werden, die Theorie soll sich digital per App lernen lassen. Dazu kann das Entgelt für die Vorstellung zur Theorieprüfung entfallen, weil sich der Fahrschüler direkt bei der Technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) zur Prüfung anmelden soll. Für Fahrschulen können sich bisherige Erlösbestandteile verändern oder entfallen: Grundbeträge, Theorieunterricht und die Vorstellung zur Theorieprüfung. Die Fixkosten für Verwaltung, Fahrzeuge, Organisation, digitale Systeme, Personal und Infrastruktur bleiben bestehen, aber ein Teil der Wertschöpfung kann abwandern. Die Fahrstunde dürfte zum Kernprodukt werden.

F3

Was bedeutet die Transparenzpflicht?

Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen öffentlich vergleichbar werden, zentral gemeldet an ein Transparenzregister. Qualität, Sichtbarkeit und professionelle Außendarstellung dürften an Bedeutung gewinnen. Ein großer Name würde dann weniger zählen, gute Ergebnisse mehr. Die eigene Erfolgsquote würde damit zum sichtbaren Argument des einzelnen Fahrlehrers werden. Ein einzelner Fahrlehrer stünde im Vergleich direkt neben der Großfahrschule mit vielen angestellten Fahrlehrern. Dort zählt wahrscheinlich der Durchschnitt aller Fahrlehrer, bei ihm nur seine eigene Erfolgsquote. Wer gut ausbildet, kann so besser dastehen als der große Betrieb.

Etappe 2 · Sicht: Fahrlehrer

Neue Perspektiven für die Selbstständigkeit

Was bisher die Selbstständigkeit verhindert hat, und was davon die Reform wegnehmen soll.

F4

Ich bin angestellt. Betrifft mich das überhaupt?

Ja, mehr als die meisten denken. Wegfall oder Lockerung von Raumpflicht und Präsenzstrukturen würden die Einstiegshürden für selbstständige Fahrlehrer deutlich senken. Gute angestellte Fahrlehrer können dadurch leichter eigene, schlanke Geschäftsmodelle aufbauen. Die Bereitschaft von Fahrlehrern zur Selbstständigkeit dürfte zunehmen. Für viele könnte die Frage nach der eigenen Fahrschulerlaubnis zum ersten Mal realistisch werden.

F5

Welche Hürden bleiben trotz Reform?

Eigene Unterrichtsräume und Präsenzunterricht sollen keine Pflicht mehr sein. Alles andere bleibt, allen voran das unternehmerische Risiko, das du als Selbstständiger trägst. Wie viel Aufwand dazukommt, hängt von der Form ab: mit oder ohne Unterrichtsraum. Was in jedem Fall kommt: Bekanntheit, Marke und eigenen Namen aufbauen, eine Webseite, Marketing, Verwaltung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Software und CRM-System, Hardware, Schulungsfahrzeug und laufende Fixkosten.

Was mit eigenem Unterrichtsraum dazukommt: die Räume selbst, dazu Büro, Simulator, Motorradfuhrpark, Schaltfahrzeug. Je nachdem, in welcher Form du dich selbstständig machst, bedeutet das Investitionen, organisatorischen Aufwand und unternehmerisches Risiko. Trotz Reform bleibt: Investition, Aufwand, Risiko.

F6

Was bleibt mir, wenn ich selbstständig ausbilde?

Was unterm Strich bleibt, entscheidet sich an deinen Zahlen: Unterrichtseinheiten, Vergütung, Kosten. Deshalb steht hier keine Behauptung, sondern ein Rechner. Er stellt vier Situationen nebeneinander:

  • Ausgangslage – dein heutiges Einkommen als angestellter Fahrlehrer
  • Szenario 1 – Selbstständigkeit vor der Reform, mit eigenem Unterrichtsraum und Präsenzpflicht
  • Szenario 2 – Selbstständigkeit nach der Reform, weiterhin mit eigenem Unterrichtsraum
  • Szenario 3 – Selbstständigkeit nach der Reform, ohne eigenen Unterrichtsraum

Trag deine eigenen Werte ein und rechne es selbst durch. Die Vorgaben sind Modellannahmen für Klasse B und keine Einkommensgarantie.

Werkzeug · Wirtschaftlichkeitsrechner

Angestellt oder selbstständig: Was bleibt dir im Monat?

Deine Ausgangslage und drei Szenarien nebeneinander. Alle Werte lassen sich über die Schieberegler anpassen. Alle Ergebnisse sind netto: Umsatzsteuer, Betriebskosten, Krankenkasse, Rente und Steuern sind schon abgezogen.

  • Ausgangslage2.912 €auszahlbar / Monat
  • Szenario 15.801 €+2.889 € / Monat
  • Szenario 24.983 €+2.071 € / Monat
  • Szenario 36.815 €+3.903 € / Monat

Ausgangslage: 2.912 €; Szenario 1: 5.801 €, +2.889 € / Monat; Szenario 2: 4.983 €, +2.071 € / Monat; Szenario 3: 6.815 €, +3.903 € / Monat

brutto, vor Steuern und Abgaben; eine UE = 45 Minuten

inkl. USt, Preis für den Fahrschüler; gilt für Übungsstunden und Sonderfahrten

Zeitraum wählbar; erlaubt sind 11 UE am Tag

Zum Wirtschaftlichkeitsrechner
F7

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Die Fahrlehrerlaubnis hast du. Wer selbstständig ausbildet, braucht zusätzlich die Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz. Dafür musst du unter anderem mindestens 25 Jahre alt und persönlich zuverlässig sein, mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer gearbeitet haben und einen betriebswirtschaftlichen Lehrgang mit mindestens 70 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Außerdem musst du zur ordnungsgemäßen Führung einer Fahrschule geeignet sein und bisher über die erforderlichen Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge verfügen können. Unterrichtsräume und Lehrmittel sollen mit der Reform aus dieser Liste gestrichen werden.

Vor Livegang gegen die finale Fassung von FahrlG und Verordnung prüfen

F8

Was kostet es, eine Fahrschule zu eröffnen?

Einmalig, vor dem ersten Fahrschüler: grobe Erfahrungswerte für eine kleinere Fahrschule Klasse B mit eigenen Geschäftsräumen, zwischen 19.400 und 38.300 €. Die laufenden Kosten stehen oben im Rechner.

Eröffnung einer kleineren Fahrschule

Angenommen: Kaltmiete 1.000 bis 1.500 € im Monat, Kaution drei Kaltmieten. Praxisnahe Schätzungen, keine verbindlichen Angebote.

Kostenposition von bis
Mietkaution (3 Kaltmieten, bei 1.000 bis 1.500 €) 3.000 € 4.500 €
Erste Monatsmiete 1.000 € 1.500 €
Renovierung und Umbau 2.000 € 5.000 €
Außenwerbung: Schild, Schaufenster, Fahrzeugbeklebung 1.500 € 3.000 €
Logo und Gestaltung 500 € 1.500 €
Webseite mit Online-Anmeldung 2.000 € 4.000 €
Büroausstattung (Tische, Stühle, Schränke) 3.000 € 5.000 €
Hardware und Fahrschulsoftware (Einrichtung) 2.000 € 4.000 €
Lehrmittel und Unterrichtsmedien 500 € 1.500 €
Eröffnungsveranstaltung 500 € 1.500 €
Marketing und Werbung zum Start 2.000 € 4.000 €
Gewerbeanmeldung, Fahrschulerlaubnis, Führungszeugnis und Registerauskünfte, Raumabnahme durch den Treuhand (falls nach der Reform noch vorgeschrieben) 300 € 800 €
Telefon und Internet (Einrichtung) 300 € 500 €
Versicherungen zum Betriebsstart 300 € 500 €
Steuerberater / Gründungsberatung 500 € 1.000 €
Gesamt 19.400 € 38.300 €

ca. 28.900 € durchschnittlicher Kalkulationswert

Dazu einplanen, nicht in der Summe

Je nach Situation, bitte mit Angeboten prüfen.

Kostenposition von bis
Ausbildungsfahrzeug: Leasing-Sonderzahlung und Fahrschulausrüstung (Doppelpedale, Spiegel, Dachschild) 1.500 € 8.000 €
Fahrsimulator, Kauf (alternativ Leasing, monatlich) 15.000 € 40.000 €
Liquiditätsreserve für den Start 5.000 € 10.000 €
Betriebswirtschaftlicher Lehrgang, falls noch nicht absolviert je nach Anbieter

Nicht enthalten: laufende Miet- und Betriebskosten, die stehen oben im Rechner. Die Kaution ist gebundenes Kapital, aber grundsätzlich rückzahlbar. Einzelne Posten können je nach Angebot ineinandergreifen, zum Beispiel Software, Lehrmittel und IT-Einrichtung. Vor einer Gründung die Beträge anhand von Angeboten und behördlichen Anforderungen prüfen.

Etappe 3 · Sicht: Fahrlehrer

Zusätzliche Fixkosten, Monat für Monat

Was dich eine eigene Fahrschule zusätzlich kostet, an Geld und an Stunden – unabhängig von Reform, Raumpflicht und Präsenzpflicht. Frage für Frage, mit realistischem Aufwand. Am Ende steht deine persönliche Liste.

F9

Brauche ich eine eigene Webseite?

Ja. Mit der geplanten Transparenzpflicht dürften Fahrschüler und Eltern online vergleichen und danach die Fahrschule googeln. Impressum und Datenschutzerklärung sind ohnehin Pflicht; dazu gehören Preise, Kontakt und ein Google-Unternehmensprofil mit Bewertungen.

Im Rechner 100 € im Monat, dazu 2.000 bis 4.000 € Aufbau und laufende Pflege

F10

Woher kommen meine Fahrschüler?

Über Google, Vergleichsportale und Empfehlungen. Wenn Fahrschüler stärker über digitale Plattformen, Landingpages oder andere Online-Zugänge kommen, verändert sich die Kundengewinnung: Sichtbarkeit, digitale Prozesse und Leadverteilung werden wichtiger. Als Einzelgründer musst du digitale Reichweite, strukturierte Prozesse und professionelle Kundenzugänge erst aufbauen, und eine neue Fahrschule mit neuem Namen fängt beim Google-Ranking bei null an. Was du mitbringst, ist dein Empfehlungsgeschäft, vielleicht auch ein paar Bestandskunden.

Monate Anlaufzeit, im Rechner 500 € Marketing im Monat

F11

Wo findet Theorieunterricht statt, wenn ich keinen Raum habe?

Theorie soll digital, hybrid oder in Präsenz möglich sein. Der Fahrschüler soll entscheiden können, ob er in den Unterricht geht oder alles per App lernt. Einige Fahrschüler wollen trotzdem Unterricht oder Theorie-Nachhilfe vor Ort, Eltern einen Ort für Infoabende und Beratung. Eigene Büro- und Unterrichtsräume dafür sind teuer, Lernplattform-Lizenzen kosten laufend.

Im Rechner 1.500 € Räume im Monat, oder Lizenz pro Fahrschüler

F12

Wer macht die Verwaltung?

Als Selbstständiger machst du die Verwaltung selbst, mit einer Fahrschulsoftware: Ausbildungsverträge, Terminplanung, Rechnungen, Ratenzahlung, Mahnwesen oder Factoring, dazu Buchhaltung und Steuerberater. Die Software kostet monatlich, die Verwaltung kostet Stunden, in denen keine Fahrstunde läuft.

Fahrschulsoftware auswählen, einrichten, jede Woche mehrere Stunden

F13

Was ist mit Schaltwagen, Zweirad, Simulator und Klassen, für die ich keine Fahrlehrerlaubnis habe?

Als Fahrschulunternehmer solltest du deinen Fahrschülern den kompletten Fuhrpark zur Verfügung stellen können. Kannst du bestimmte Fahrzeugklassen nicht anbieten, wechseln Fahrschüler womöglich zu einem Mitbewerber mit einem umfassenderen Fuhrpark. Ein Fahrsimulator rechnet sich nur bei hoher Auslastung und steht in direkter Konkurrenz zum Schaltwagen. Vollständig ersetzen kann er ihn jedoch nicht: Die Schaltkompetenz muss weiterhin vermittelt werden. Außerdem gibt es Fahrschüler, die ihre Ausbildung komplett auf einem Schaltwagen absolvieren möchten – nicht nur im Rahmen von B197.

Im Rechner 750 € Schaltfahrzeug und 400 € Motorradfuhrpark im Monat, dazu ca. 350 € Simulator-Leasing, oder verlorene Kunden

F14

Was muss ich für die Transparenzpflicht melden?

Vorgesehen ist, dass du deine Preise schon vor der Erteilung des Auftrags und bei jeder Preisänderung in einheitlicher Form meldest. Dabei sollen Erfolgsquoten veröffentlicht werden. Geplant ist ein zentraler Eintrag in einem Transparenzregister, der die wesentlichen Informationen bündelt und den Aufwand für dich möglichst gering halten soll.

Wiederkehrend, fehleranfällig

Deine Checkliste

0 von 9 erledigt

Hak ab, was du schon geregelt hast. Die Kosten laufen trotzdem jeden Monat: Das trägst du als Selbstständiger allein.

  • Laufende Kosten allein, pro Monatalle Posten oben, ohne das Ausbildungsfahrzeug, unabhängig vom Haken4.950 €/Monat
Etappe 4 · Sicht: Fahrlehrer

Die Risiken der Selbstständigkeit

Wer sich selbstständig macht, trägt das Risiko selbst. Das sind die wichtigsten Punkte.

F15

Womit musst du rechnen?

  • Risiko

    Auslastung

    Kein festes Gehalt mehr. Leere Wochen und abgesagte Fahrstunden zahlst du selbst.

  • Risiko

    Preisdruck

    Mit der Transparenzpflicht sollen Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen öffentlich vergleichbar werden.

  • Risiko

    Weniger UE pro Fahrschüler

    Fahrpraxis mit Begleitperson und der Wegfall der festen Zahl an Sonderfahrten können Umsätze und Ausbildungsanteile verschieben. Ein Teil der Fahrerfahrung findet dann außerhalb der Fahrschule statt.

  • Risiko

    Politische Unsicherheit

    Ob die Reform kommt, mit welchem Inhalt und ab wann, steht erst nach Bundestagsbeschluss und Zustimmung des Bundesrats fest.

Unsere Empfehlung: Warte mit dem Schritt in die Selbstständigkeit, bis die Reform beschlossen ist. Vorher ist das Risiko nicht kalkulierbar.

F16

Und wer lieber angestellt bleibt?

Nicht jeder Fahrlehrer möchte selbstständig werden. Viele bevorzugen bewusst ein Angestelltenverhältnis. Für sie würde die Reform indirekt wirken: Der eigene Arbeitsplatz hängt davon ab, wie die eigene Fahrschule mit Erlösdruck, digitaler Theorie und neuen Wettbewerbern umgeht.

In welcher Form ist es sinnvoll, sich nach der Reform selbstständig zu machen?

Brücke

Zwei Fragen, eine Antwort

Fahrlehrer und Fahrschulunternehmer stellen sich gerade dieselbe Frage, nur von zwei Seiten.

Der angestellte Fahrlehrer fragt

Wie kann ich künftig wirtschaftlich erfolgreicher arbeiten, und welche Chancen bietet mir die Selbstständigkeit?

Der Fahrschulunternehmer fragt

Wie bereite ich meine Fahrschule auf die Reform vor, wenn Einnahmen sinken und Mitarbeiter neue Wege gehen?

Wir glauben, dass es auf beide Fragen eine Antwort gibt.

Muss ich das alles allein aufbauen?

Wir entwickeln gemeinsam passende Lösungen für deine berufliche Zukunft – ob als Fahrlehrer oder als Fahrschulunternehmer.

Erstgespräch anfragen

Ticker

Stand des Verfahrens

Wird bei jedem Schritt aktualisiert. Ein Grund, wiederzukommen.

  1. 04.05.2026 Referentenentwurf BMV (erledigt)
  2. 20.05. / 10.06.2026 Kabinettsbefassungen (erledigt)
  3. 10.07.2026 Stellungnahme Bundesrat, 1. Durchgang, mit Änderungsvorschlägen (erledigt)
  4. 24.09.2026 1. Lesung Bundestag (erledigt)
  5. 05.10.2026 Anhörung Verkehrsausschuss, seitdem Beratung im Ausschuss aktueller Schritt
  6. offen 2./3. Lesung
  7. offen Zustimmung Bundesrat, 2. Durchgang
  8. laut Entwurf 01.07.2027 Inkrafttreten

Quelle: Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf Drucksache 21/7404 und Verkehrsausschuss (bundestag.de); Bundesrat, Drucksachen 330/26 (Gesetzentwurf) und 365/26 (Verordnungsentwurf) (bundesrat.de). Stand 27.10.2026.

Wer steht hinter dieser Seite? Die Seite Reform 2027 ist ein Informationsangebot von der FahrschulScout FPN GmbH, Verrenberger Weg 36, 74613 Öhringen. Dahinter stehen Fahrlehrer aller Klassen mit jeweils über 25 Jahren Praxis: Unternehmer, die Fahrschulen von Grund auf aufgebaut, zu Großfahrschulen entwickelt und verkauft haben, und ein aktiver Fahrschulunternehmer, der sich täglich im eigenen Betrieb mit der geplanten Reform auseinandersetzt. Wir entwickeln selbst ein Angebot für Fahrschulen und selbstständige Fahrlehrer und stellen es vor, sobald die Reform in Kraft ist.

Alle Angaben zur Reform beziehen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 330/26, BT-Drs. 21/7404), Stand 27.10.2026. Nichts davon ist beschlossen; Inhalte können sich im Verfahren ändern. Alle Zahlen sind Modellannahmen und keine Prognose oder Garantie. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.