Was plant die Fahrerlaubnisreform konkret?
- soll entfallen
Theorie
Die Präsenzpflicht soll entfallen, für Grundstoff und Zusatzstoff, in Klasse B bisher 14 Doppelstunden. Theorie soll digital, hybrid oder in Präsenz möglich sein. Der Kunde soll entscheiden können, ob er in den Unterricht geht oder alles per App lernt. Für den Fahrlehrer hieße das: Theorie wäre nicht mehr an den Raum und damit nicht mehr an die Fahrschule vor Ort gebunden. Der amtliche Fragenkatalog soll um etwa ein Drittel kürzer werden, das Fehlerpunkte-System der Theorieprüfung einfacher.
- soll entfallen
Raumpflicht
Die Raumpflicht soll entfallen. Eigene Unterrichtsräume sollen für den Betrieb einer Fahrschule nicht mehr vorgeschrieben sein. Das war bisher die größte Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Einstiegshürden würden erheblich sinken, schlankere Geschäftsmodelle mit deutlich geringeren Fixkosten wären möglich.
- soll kommen
Simulatoren
Fahrsimulatoren sollen für Pflichtinhalte der Ausbildung anerkannt werden. Aus einer freiwilligen Zusatzleistung würde ein fester Bestandteil der Fahrausbildung. Ausbildung ließe sich damit effizienter, planbarer und digital unterstützt gestalten.
- soll entfallen
Sonderfahrten
Die feste Anzahl der Sonderfahrten (bisher 12: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) soll entfallen. Künftig soll der individuelle Lernfortschritt des Fahrschülers entscheiden. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten sollen verpflichtend bleiben. Die Ausbildung würde flexibler, die Planbarkeit einzelner Bestandteile würde sich verändern. Die Einschätzung des Lernfortschritts läge damit stärker beim Fahrlehrer selbst. Die praktische Prüfung soll kürzer werden.
- Modellversuch
Laienausbildung
Begleitetes Üben mit einer nahestehenden Person nach bestandener Theorieprüfung, unentgeltlich, als Modellversuch mit wissenschaftlicher Auswertung; jedes Bundesland soll selbst entscheiden, ob es ihn einführt. Ein Teil der praktischen Fahrerfahrung kann außerhalb der klassischen Fahrschule stattfinden. Umsätze und Ausbildungsanteile können sich dadurch verschieben.
- soll kommen
Transparenzpflicht
Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen öffentlich vergleichbar werden. Qualität, Sichtbarkeit und professionelle Außendarstellung dürften an Bedeutung gewinnen.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens am 27.10.2026 (Quellen: BR-Drs. 330/26, BT-Drs. 21/7404): Kabinettsbefassungen am 20.05. und 10.06.2026, Stellungnahme des Bundesrats am 10.07.2026 mit Änderungsvorschlägen, erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026 und Überweisung an den Verkehrsausschuss, Anhörung am 05.10.2026. Die 2./3. Lesung ist noch nicht terminiert. Geplantes Inkrafttreten laut Gesetzentwurf: 01.07.2027. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Nichts davon ist beschlossen.